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Schalldämpfer können nur an Inhaber einer gültigen österreichischen Jagdkarte oder einer offenen Ausnahmegenehmigung gemäss § 17 WaffG 1996 abgegeben werden!
Zerlegbarer Over-Barrel Schalldämpfer, 25 cm Länge, 5 cm Durchmesser, Zustand 3
Sparte: Waffenzubehör