Verkauft
Einschüssige Schrotpistole. Bei dieser Waffe handelt es sich "ihrem Wesen nach" (siehe § 1 WaffG 1996) um eine Pistole, also keine Flinte ("Schrotgewehr") im Sinne des § 17 Abs. 1 Z. 4 WaffG. Somit ist sie keine verbotene Waffe, sondern eine Faustfeuerwaffe der Kat. B. Ital. Beschuss, Zustand 3.
Sparte: Pistolen