23,5 cm lange, Bowieartige Klinge, vernickeltes Gefäß mit Hirshchorngriff, in brauner Lederscheide mit Ortblech. Zustand 3.
Gute Reproduktion samt "FR"-Monogramm auf der Klinge. Lederbezogene Scheide, Zustand 2-3.
Mit Scheide, am Ortblech eine Delle. Zustand 3.
Gesamtlänge 49 cm, Klingenlänge 35 cm, auf Fehlschärfe der vernickelten Klinge bezeichnet mit der Firma des tschechischen Erzeugers "wlaszlovits stos". Stichblatt mit tschechischem Löwen, verziertes G...
Passend für Lorenz- und Wänzel-Jägerstutzen. Ohne Scheide, Zustand III-IV.
Siehe GABRIEL Kat. Nr. B14. Ohne Scheide, Zustand III-IV.
Mit Scheide, in Originalverpackung. Zustand 2.
Mit Scheide, in Originalverpackung. Zustand 2.
Gesamtlänge 42 cm, Klingenlänge 26 cm. Zweischneidige Klinge mit Damastmuster geätzt. Gefäß mit Kunstsoffgriff. Schwarze Plastikscheide mit verziertem Mund- und Ortblech, Zustand 2.
3 Bajonette, alle mit Scheide, eins mit Koppelschuh für Schweizer StG 57. Zustand II-III.
2 Bajonette, eins für Schweizer StG 57 mit Shiede und eins für den US KM1, ohne Scheide. Zustand II-III.
3 Bajonette, alle mit Scheide, darunter eins für Schweizer StG 57. Zustand II-III.
3 Bajonette, alle mit Scheide, darunter eins für Schweizer StG 57 sowie für FN FAL. Zustand II-III.
3 Bajonette, alle mit Scheide, darunter eins für Schweizer StG 57. Zustand II-III.
3 Bajonette, alle mit Scheide, darunter eins für Schweizer StG 57. Zustand II-III.
3 Bajonette mit Scheide, darunter eins für Schweizer StG 57 und FN FAL. Zustand III.
Codiert "44 ddl", mit nummerngleicher Scheide und Koppelschuh für öst. Mannlicherbajonett. Zustand IV.
Schweizer Bajonett für G und K11 sowie K31 u.a., mit Scheide und Koppelschuh. Zustand III.
Schweizer Bajonett für G und K11 sowie K31 u.a., mit Scheide und Koppelschuh. Zustand III.
Schweizer Bajonett für G und K11 sowie K31 u.a., mit Scheide und Koppelschuh. Zustand III.
Mit Portepeebügel und Haken auf der Parierstange, signiert mit "OEWG" auf der Klinge, schwarz lackierte Scheide. Dabei eine braune deutsche Bajonetttasche. Zustand III-IV.