Nutzen die Sie Stärken des internationalen Bietermarktes und versteigern Sie Ihre Stücke über unser Auktionshaus. Schaffen Sie Platz in Ihrem Waffenschrank, trennen Sie sich von ungenützten Gegenständen oder verwerten Sie Sammlerstücke oder Erbschaften und verdienen damit gutes Geld.
Mehrmals im Jahr versteigern wir erfolgreich Waffen, Optik, Militaria sowie jagdliche Ausrüstung und andere Sammelgestände - tausende Lose finden so neue Eigentümer und das zum Höchstpreis.
auktion@springer-vienna.com
von | Mi | 01.01.2025 | 00:00 |
bis | Mi | 31.12.2025 | 00:00 |
Ihre zu versteigernden Objekte werden von uns fotografiert, beschrieben und veröffentlicht im Internet sowie im Rahmen der Schaustellung vor Ort präsentiert. Zusätzlich promoten wir über Instagram, Facebook, YouTube und Inserate. Fokuskunden und Sammler werden mit Newsletter über die Auktionen informiert.
PKW Anreise - Adresse: Am langen Felde 14 (durch Baustelle Einbahnführung - Zufahrt von Wagramer Straße beachten)
Kontaktieren Sie uns unter auktions@springer-vienna.com oder +43-1-890 90 03
Einschätzungen können vorab auch anhand Übermittelung von Daten/Bildern durchgeführt werden. Bitte senden Sie uns hierzu Unterlagen per Email. Hersteller/Kaliber/Seriennummer sowie ein Überblickbild wären empfohlen - bei weiteren Fragen/Details kommen wir dann auch Sie zu. Beachten Sie pro Email nicht die Größe von 8 MB zu überschreiten.
Nutzen Sie bequem unser Buchungstool um sich einen Termin zur Einbringung vor Ort zu reservieren.
Weitere Details find Sie hier.
Sie möchten Ihre Gegenstände zur Versteigerung geben? Unsere Auktion bietet Ihnen ideale Möglichkeiten um Ihre Waffen, Optik, Militaria, Sammelgegenstände oder andere jagdbezogene Objekte zu verkaufen. Wir kümmern uns um den kompletten Abwicklungsprozess. Bitte bringen Sie zur Einbringung einen Lichtbildausweis, Ihre Bankverbindung, und die entsprechenden waffenrechtlichen Dokumente wie Jagdkarte, Waffenbesitzkarte oder Waffenpass mit. Sollten die Gegenstände aus einer Erbschaft sein, bitte bringen Sie zusätzlich die Einantwortungsurkunde und die Dokumente des Erblassers mit. In diesem Fall benötigen Sie nicht zwingend ein eigenes waffenrechtliches Dokument.